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   VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96   

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https://dejure.org/1997,6835
VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96 (https://dejure.org/1997,6835)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.1997 - 6 UE 3863/96 (https://dejure.org/1997,6835)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 6 UE 3863/96 (https://dejure.org/1997,6835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kommunalwahl: Stimmzettelgestaltung; Verwendung von Wahlgerät; Geltendmachung von Einwendungen im Wahlprüfungsverfahren innerhalb der Einspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 127
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ebenso beurteilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32), wenn auch diese Entscheidungen zu § 2 des Wahlprüfungsgesetzes, eines Bundesgesetzes, und nicht zu § 25 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes ergangen sind.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ebenso beurteilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32), wenn auch diese Entscheidungen zu § 2 des Wahlprüfungsgesetzes, eines Bundesgesetzes, und nicht zu § 25 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes ergangen sind.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ebenso beurteilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32), wenn auch diese Entscheidungen zu § 2 des Wahlprüfungsgesetzes, eines Bundesgesetzes, und nicht zu § 25 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes ergangen sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96
    Nach der Rechtsprechung des früher für Kommunalwahlrecht zuständigen 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der der erkennende 6. Senat folgt, ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, daß das mit dem Einspruch befaßte Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlaßten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt (Hess. VGH, Urteil vom 5. März 1985 - II OE 42/82 - HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 - NVwZ-RR 1991, 659).
  • VGH Hessen, 05.03.1985 - II OE 42/82
    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96
    Nach der Rechtsprechung des früher für Kommunalwahlrecht zuständigen 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der der erkennende 6. Senat folgt, ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, daß das mit dem Einspruch befaßte Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlaßten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt (Hess. VGH, Urteil vom 5. März 1985 - II OE 42/82 - HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 - NVwZ-RR 1991, 659).
  • VG Gießen, 23.03.2007 - 8 E 4139/05

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - substantiierte Darlegung von Wahlfehlern

    Daraus folgt die Verpflichtung, eine substantiierte Darlegung der Wahlfehler vorzunehmen, so dass sich anhand dessen feststellen lässt, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt (vgl. Hess.VGH, NVwZ-RR 1998, 127, 129; Thür.OVG, a.a.O., S. 112).

    Über Einwendungen war deshalb auch vor der Novellierung des § 25 KWG nur dann sachlich zu entscheiden, "wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befasste Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlassten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt." (Hess. VGH, NVwZ-RR 1998, 127, 129; ebenso schon Hess. VGH, HSGZ 1985, 377 (nur L) und U. v. 03.02.1987 - 2 UE 1330/86 -, juris, Rdnr. 50 m.w.N.).

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind jedoch nur solche Unregelmäßigkeiten zu prüfen, die während der Ausschlussfrist des § 25 Abs. 1 KWG substantiiert gerügt wurden und die Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewesen sind (vgl. z.B. Hess. VGH, NVwZ-RR 1998, 127, 129; ESVGH 49, 167, 172 f.).

  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97

    Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl;

    Die Rechtsprechung geht auch für diese Vorschriften ohne weiteres von einer Pflicht zur Begründung einer Wahlanfechtung innerhalb der Anfechtungsfrist und einer materiellen Präklusion für verspätetes Vorbringen aus (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1998, 127, m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1991, 659, 660).
  • VGH Hessen, 17.12.2003 - 5 UE 1734/02

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag; Einschränkungen

    Für die gerichtliche Überprüfung kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 -, HSGZ 1997, 290 = NVwZ-RR 1998, 127, vom 30. Juli 1996 - 5 TG 2261/96 -, und vom 27. Juli 2001 - 5 UZ 1450/01 -).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02

    Modalitäten des Wahlverfahrens in der Stadt Maintal teilweise unvereinbar mit dem

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 23.01.1997, NVwZ-RR 1998, 127) ist im Wahlprüfungsverfahren nur über solche Wahlmängel sachlich zu entscheiden, auf die der jeweilige wahlberechtigte Verfah-rensbeteiligte innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG (Juris: KommWG He) unter hinreichend substantiierter Darlegung des Sachverhalts sei-nen Einspruch gegen die vom Wahlprüfungsausschuss festgestellte Gültigkeit der Wahl gestützt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungshofs (Urteil vom 23.01.1997 in HSGZ 1997, 165 = NVwZ-RR 1998, 127 m. w. N.), der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat, ist im Wahlprüfungsverfahren nur über solche Wahlmängel sachlich zu entscheiden, auf die der jeweilige wahlberechtigte Verfahrensbeteiligte innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG unter hinreichend substantiierter Darlegung des Sachverhalts seinen Einspruch gegen die vom Wahlprüfungsausschuss festgestellte Gültigkeit der Wahl gestützt hat.

  • VG Frankfurt/Main, 25.05.2005 - 7 E 7098/03

    Briefwahlunterlagen; mehrere Wahlgänge; Antragsformular

    Schließlich hat der Kläger alle tatsächlichen Einwendungen, auf die er seine Klage stützt, im Kern auch bereits in seinem Einspruch nach § 25 HESSKWG erhoben (sog. Anfechtungsprinzip; vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. November 1974 - VII B 134.75; Hess. VGH, NVwZ-RR 1998, 127).
  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01

    Zurückweisung eines Wahlvorschlages wegen fehlender Unterschrift des

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen VGH (Urteil vom 23.01.1997- 6 UE 3863/96, NVwZ-RR 1998, 127), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befasste Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlassten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt, auch wenn die gesetzlichen Vorschriften eine Begründungspflicht nicht ausdrücklich normieren (Hess. VGH, Urteil vom 05.03.1985 - II OE 42/82 -, HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 04.06.1991 - 7 A 12657/90 -, NVwZ-RR 1991, 659).
  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befasste Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlassten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt (Hess. VGH, Urteil vom 5. März 1985 - II OE 42/82 - HSGZ 1985, 377; Urteil vom 23.01.1997 - 6 UE 3863/96 -, so auch OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 - NVwZ-RR 1991, 659).
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